Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Mentoring, Coaching, Expertenberatung und Workshops

impulsbewegt GmbH
Grubenring 7
4805 Brittnau


1. Anwendungsbereich und Geltung

a.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einem individuellen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von Coaching, Beratungen und Workshops (nachfolgend „Dienstleistungen“) durch die impulsbewegt GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

b.    Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB. Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber als akzeptiert. Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.


2. Vertragsschluss

a.    Die Offerte der Auftragnehmerin erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Offerte ist während der von der Auftragnehmerin genannten Frist verbindlich. Benennt die Auftragnehmerin keine Frist, ist die Auftragnehmerin vom Datum der Offerte an während einem Monat an die Offerte gebunden.

b.    Der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber oder durch einen Dienstleistungsvertrag zustande.


3. Erbringung der Dienstleistungen

a.    Die Auftragnehmerin erbringt die Dienstleistungen grundsätzlich in ihren eigenen Räumlichkeiten. Bei Bedarf und nach Rücksprache kann die Dienstleistung bei den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden. Diesbezüglich fallen zusätzliche Kosten an.

b.    Die Auftragnehmerin erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.

c.    Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihm obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-hows.

d.    Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.

e.    Die Auftragnehmerin darf sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen einsetzen. Der Auftragnehmerin obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a.    Der Auftraggeber bietet der Auftragnehmerin jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.

b.    Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche Unterlagen und Materialien zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.

c.    Sofern die Auftragnehmerin ihre Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.


5. Preise

a.    Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach der Offerte bzw. dem Vertrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber monatlich Rechnung. Der Auftraggeber vergütet der Auftragnehmerin allfällige durch die Änderungen entstehende Mehrkosten.

b.    Zusätzliche Kosten wie Spesen und Material werden von der Auftragnehmerin nach Aufwand verrechnet und in Rechnung gestellt.

c.    Die Vergütung der Auftragnehmerin wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.


6. Verzug

Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 15 pro Mahnung. Hat die Auftragnehmerin Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann die Auftragnehmerin auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.


7. Terminstornierung

a.    Sollte ein Workshop-Termin nicht eingehalten werden können oder muss ein Termin verschoben werden, so muss die Auftragnehmerin 30 Tage vorher informiert werden. Bei späteren Absagen wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Dienstleistung fällig.

b.    Um Workshops unter optimalen Konditionen organisieren zu können, ist die Mindestteilnehmerzahl auf drei (3) festgelegt. Pro Workshop sind maximal zwanzig (20) Personen zugelassen. Bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl wird der Workshop abgesagt. Eine Weiterführung des Workshops ist nur im Einverständnis des Auftraggebers unter Erhöhung des Kursgeldes respektive Anpassung möglich.

c.    Wenn Termine Mentorings/Coachings/Beratungen nicht eingehalten werden können oder muss ein Termin verschoben werden, so muss die Auftragnehmerin 24 Stunden vorher informiert werden. Bei späteren Absagen wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Dienstleistung fällig.


8. Gewährleistung

a.    Die Auftragnehmerin gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Dienstleistungen. Ein Erfolg ist demgemäss nicht geschuldet. Die Informationen der Auftragnehmerin stellen keine Diagnose, Therapie oder Behandlung dar, sondern lediglich eine Futterempfehlung. Der Plan wird nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Informationen zusammengestellt.

b.    Die Coaching- und Mentoring-Dienstleistungen der Auftragnehmerin basieren auf professionellem Fachwissen und Erfahrung. Sie kann jedoch keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Erfolge geben, da der Fortschritt und Erfolg in Coaching und Mentoring von verschiedenen Faktoren abhängen, einschliesslich der eigenen Anstrengungen und Umstände des Auftraggebers.

c.    Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet die Auftragnehmerin die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.


9. Haftung

Eine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschliesslich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.  
 

10. Schutz des Eigentums

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind ausschliesslich fallbezogen und nicht von Dritten nutzbar.


11. Änderungen

a.    Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Dienstleistungen und die Preise der Dienstleistungen jederzeit anzupassen.

b.    Die Auftragnehmerin behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB.

c.    Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.


12. Anwendbares Recht

Die Dienstleistungen unterstehen Schweizer Recht.


13. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten sind die Gerichte in Aargau zuständig.

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